Update vom 05. März 2021
Erste Schritte zum Wiederbeginn des Gruppen Sportbetriebes

Grefrath-Oedt 05.03.2021
Die neue CoronaSchutzverordnung NRW ist veröffentlicht => siehe hier:
Sie gilt ab dem 8. bis zum 28. März 2021.
Die Landesregierung teilte am Freitag mit, sich bei den Öffnungen „grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz“ zu orientieren.
Es werde darüber hinaus geprüft, „inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können.“
Daher gelten erstmal die landesweiten NRW Regelungen, auch wenn aktuell die 7 Tages-Inzidenz bei uns im Kreis Viersen unter 50 liegt.
Das genaue Prozedere: Wenn an 7 aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz im Kreis Viersen stabil unter 50 liegt (frühestens am 14. März der Fall) beschreibt z.B. die NRZ hier.
Erstmal nur leichte Veränderungen
Der für den Sport entscheidende § 9 ist nur leicht verändert worden.
Und führt weiter aus:
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten
Auf Grund der Erfahrungen beim Probestart am 3. März wird die TuS Leichtathletik Abteilung wie folgt verfahren:
Die Gruppen der Bambinis und Kinder bis 10 Jahren planen (wie üblich) NACH den Osterferien das Freilufttraining auf der Nierskampfbahn auf zu nehmen.
Die Leichtathletikgruppen der Kinder-/Jugendlichen und Erwachsenen ab 10 Jahren (Trainer Sarah Hückelhoven und Markus Hückelhoven) starten ab dem 12. März 21 ihr Training jeweils Freitags.
Die Läufer aus der Trainingsgruppe Peter Klöcker absolvieren Mittwochs ihr Bahntraining.
Details und Rahmenbedingungen werden die Trainer und Übungsleiter mit ihren jeweiligen Gruppen direkt kommunizieren.
Lockerungen bei fortlaufender Inzidenz unter 50 im Kreis Viersen (und Abstimmung Land und Kreis)
Falls (frühestens ab dem 14. März) die o.g. Besonderheiten für den Kreis Viersen zutreffen - und die Zustimmung sowohl vom Land - als auch vom Kreis - vorliegen - wäre der nächste Schritt in Gruppen bis zu 10 Personen kontaktfrei im Freiluftbereich Sport treiben zu dürfen.
Für die Läufer Gruppe Peter Klöcker würde ab dann Montags und Samstags zu den üblichen Zeiten in jeweils max. 10’er Gruppen das gemeinschaftliche Lauftraining außerhalb des Sportplatzes stattfinden.
Nächster möglicher Lockerungsschritt
in 14 Tagen bereits verankert
Eine Besonderheit der neuen CoronaSchVO ist, dass in §19.1 bereits verankert ist, dass bei stabiler oder sinkender 7-Tage Inzidenz unter 100 ab dem 22. März weitere Lockerungen stattfinden.
Z.B. Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außen-/Freiluftbereich. (Anmerkung: gem. dem Beschlusspapier Bund/Länderkonferenz ggf. mit tagesaktuellen Schnelltests bei Inzidenzen von 50-100).
Grefrath-Oedt 04.03.2021
In dem Beschlusspapier der gestrigen Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten sind Öffnungsperspektiven beschrieben.
Die Umsetzung in der NRW CoronaSchutzVerordnung wird mit Spannung erwartet.
In Abhängigkeit von der Höhe der 7-Tage Inzidenzwerte sind weitere Lockerungen - auch für den Sport zu erwarten.
Die Leichtathletik Gruppen der Bambinis und Kinder (bis ca. 10 Jahren) werden wie gewohnt frühestens nach den Osterferien ihr Freiluft Training aufnehmen.
Über die Möglichkeiten für die anderen Trainingsgruppen wird hier (und durch die Trainer/Übungsleiter direkt an die Sportler) kurzfristig Information erfolgen.
Grefrath-Oedt 03.03.2021
Gem. der ab dem 22. Februar geltenden Regeln hat der TuS Oedt ein umfangreiches Hygienekonzept erstellt welches von der Gemeinde Grefrath genehmigt wurde.
So konnte es heute am 03.03.21 - nach mehr als 4 Monaten Corona bedingter Zwangspause - einen ersten Probelauf des Individualtraining auf der Nierskampfbahn geben. Hier geht es zum Bericht.
Weitere Trainingsgruppen werden im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten zeitnah folgen.
Grefrath-Oedt 20.02.2021
Einschränkungen bis zum 7. März 2021 verlängert
CoronaSchutzverordnung NRW gültig ab dem 11.01.21 (modifiziert am 25.01.21 und 13.02.21, 19.02.21)
Die in § 9 beschriebenen Rahmenbedingungen für den Sport gelten bis mind. zum 07.03.21 weiter.
Der geänderte § 9.1 nennt jedoch ab dem 22. Februar folgende Ausnahmen:
Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
§9.1 CoronaSchVO (in der ab 22.02.21 geltenden Form)

Grefrath-Oedt 13.02.2021
Einschränkungen bis zum 21. Februar 2021 verlängert
CoronaSchutzverordnung NRW gültig ab dem 11.01.21 (modifiziert am 25.01.21 und 13.02.21)
Die in § 9 beschriebenen Rahmenbedingungen für den Sport gelten bis mind. zum 21.02.21 weiter.
Grefrath-Oedt 25.01.2021
Einschränkungen bis zum 14. Februar 2021 verlängert
CoronaSchutzverordnung NRW gültig ab dem 11.01.21 (modifiziert am 25.01.21)
Die in § 9 beschriebenen Rahmenbedingungen für den Sport gelten bis mind. zum14.02.21 weiter.
Grefrath-Oedt 07.01.2021
Einschränkungen bis zum 31. Januar 2021 verlängert
CoronaSchutzverordnung NRW gültig ab dem 11.01.21
Die in § 9 beschriebenen Rahmenbedingungen für den Sport gelten bis zum 31.01.21 weiter.
Grefrath-Oedt 15.12.2020
Neue CoronaSchutzverordnung NRW verlängert Einschränkungen
mindestens bis zum 10. Januar 2021
CoronaSchutzverordnung NRW gültig ab dem 16.12.20
Interpretation LV Nordrhein vom 15.12.20
Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
https://lvnordrhein.de/update-corona/neue-coronaschutzverordnung-ab-16-12-2020
Grefrath-Oedt 30.11.2020
Einschränkungen für den Sport verlängert
Auf Grund der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW vom 30.11.2020 (gültig vom 30. November bis zum 20. Dezember) gilt die Unzulässigkeit für den Freizeit- und Amateursportbetrieb weiter.
In §9 sind die Regelungen zum Sport nachzulesen.
Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
§9.1 CoronaSchVO vom 30.11.20
Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches).
Reguläres TuS Training auf oder in den Sportstätten kann daher weiter hin nicht angeboten werden.
Wir freuen uns jedoch über alle, die gem. den gültigen Vorschriften aktive Gesundheitsvorsorge durch Individualsport betreiben.
Coronaschutzverordnung NRW vom 30.11.2020
Grefrath-Oedt 30.10.2020
Gem. §9 der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW vom 30.10.2020 gilt vom 2. bis zum 30. November
“Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.”
“Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich
mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.“
Dies betrifft alle TuS Veranstaltungen, auch der Start des Nordic Walking Kurses wird auf Anfang 2021 verschoben.
Wenn es weitere Informationen gibt, werden wir hier auf der Homepage darüber informieren.
Die Trainer, Übungsleiter und Gruppenbetreuer werden sicherlich ihre Sportler gesondert informieren und (wo immer möglich) Hilfestellungen für den weiterhin zulässigen Individualsport geben.
Besonders möchten wir allen Sportinteressierten unsere Aktion “Wir bleiben fit - zu Hause” ans Herz legen.
In den unterschiedlichsten Bereichen: Koordination, Stärkung, Dehnung, Ausdauer usw. werden von Sportlern für Sportler Übungen vorgestellt und vermittelt, die wunderbar zu Hause allein - und trotzdem in virtueller Verbundenheit gemeinsam durchgeführt werden können.
Auch und gerade in Zeiten wie diesen, sind Bewegung, Spaß und Sport sowie positive Gedanken wichtig und der beste Schutz für die allgemeine Gesundheit.
Bleibt alle gesund, bewegt und motiviert.
Coronaschutzverordnung NRW vom 30.10.2020